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Jugendschutz

Jugendschutzgesetz


Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.  Außerdem sind die Zusteller verpflichtet bei geringstem Zweifel sich die Volljährigkeit durch das Vorzeigen des Personalausweises bestätigen zu lassen.